AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nexiga GmbH

Stand: September 2021

Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil unserer Angebote und Verträge oder sonstiger Geschäfte mit unseren Kunden und gelten auch für künftige Geschäfte mit diesen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung, auch wenn wir diese nicht ausdrücklich zurückgewiesen haben.

I. Preise

Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

II. Liefertermine

(1) Zugesagte Liefertermine verlängern sich angemessen bei nachträglicher vom Kunden veranlasster Auftragsänderung oder verspäteter Lieferung durch ihn, desgleichen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder Betriebsstörungen, die wir nicht zu vertreten haben, gleichviel, ob in unserem Unterneh-men oder bei unseren Unterlieferanten. Fixtermine werden von uns nur anerkannt, wenn wir diese so bezeichnet und ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

 

(2) Bei schuldhafter Überschreitung einer Lieferfrist tritt Verzug erst durch schriftliche Mahnung des Kunden ein. Im Falle des Verzugs ist der Kunde berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

III. Gewährleistung und Haftung

(1) Nexiga Informationen beruhen größtenteils auf amtlichen Daten, eigener oder Erhebungen Dritter sowie daraus abgeleiteten Berechnungen. Ihre Gültigkeit beschränkt sich daher auf den Rahmen der üblichen statistischen Bandbreite.

 

(2) Der Kunde erkennt an, dass die Datenprodukte komplex sind und die in Punkt III genannte Gewährleistungspflicht von Nexiga eine zulässige Fehlertoleranz enthält. Nexiga garantiert nicht und sichert auch nicht zu, dass die Datenprodukte den Bedürfnissen oder Erwartungen des Endnutzers entsprechen werden. Da die Datenprodukte u. a. auch aus öffentlichen Verzeichnissen und Registern zusammengestellt werden, kann Nexiga trotz ständiger Vergleichskontrollen die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht gewährleisten.

 

(3) Der Kunde hat uns Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Lieferung bei offenkundigen Mängeln innerhalb vierzehn Tagen nach Anlieferung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann, so sind durch zumutbare Untersuchungen feststellbare Mängel unverzüglich, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

 

(4) Stellt sich die rechtzeitige Beanstandung als begründet heraus, so haben wir das Recht, nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Für den Fall, dass zwei Nachbesserungen fehlschlagen oder die Ersatzlieferung wiederum fehlerhaft ist oder die Nachbesserung nicht in angemessener Frist durchgeführt wird, kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

 

(5) Jeglicher Schadensersatzanspruch des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist für die Fälle leichter Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unverzichtbar ist, haften wir für Personenschäden unbeschränkt, für Sach- und Vermögensschäden nur für solche, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss üblicherweise zu rechnen war. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten gelten die vorerwähnten Haftungsbeschränkungen auch für die Fälle grober Fahrlässigkeit.

 

(6) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

 

(7) Ist der Kunde ein Kaufmann, verjähren seine Ansprüche wegen Mängeln der Lieferung nach zwölf Monaten ab Übergabe der Liefersache, es sei denn, der Anspruch ergibt sich aus einer übernommenen Garantie oder ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits zurückzuführen.

IV. Nutzungsumfang

(1) An allen von uns gelieferten Programmen besteht der Urheberrechtsschutz nach §§ 69 a ff UrhG sowie an den von uns gelieferten Daten der besondere Urheberrechtsschutz nach §§ 87 a ff UrhG, sie dürfen daher nur in dem mit dem Kunden vereinbarten Um-fang genutzt werden.

 

(2) Die Herstellung von Vervielfältigungsstücken der von uns gelieferten Programme und Daten bedarf unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung. Desgleichen die Übertragung in Telekommunikationsnetzen auf weitere Rechner. Die Anfertigung einer notwendigen Sicherheitskopie ist zulässig.

 

(3) Für jeden Einzelfall des schuldhaften Verstoßes gegen das Vervielfältigungsverbot unter Ausschluss der Berufung auf einen eventuellen Fortsetzungszusammenhang hat der Kunde an uns eine Vertragsstrafe in Höhe von EURO 100.000,- zu zahlen. Die Geltendmachung eines über diesen Betrag hinausgehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.

V. Zahlungen

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort nach Rechnungsstellung fällig. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Ist der Kunde ein Kaufmann, betragen unsere Verzugszinsen 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.

 

(2) Wird uns nachträglich bekannt, dass der Kunde bei Auftragserteilung für uns nicht erkennbare, ungünstige Verhältnisse ver-schwiegen hat, die sein Unvermögen zur Vertragserfüllung nicht ausschließen ließen, so sind wir berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Bezahlung schon erbrachter Leistungen zu verlangen.

 

(3) Aufrechnung mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltung von Zahlungen kann der Kunde nur verlangen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

VI. Abtretung

Die Abtretung von Rechten aus der Geschäftsbeziehung oder von Forderungen gegen uns an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

VII. Allgemeine Bestimmungen

Auf alle Rechtsbeziehungen zu uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Das internationale Kaufrecht findet keine Anwendung.

VIII. Gerichtsstand

Ist der Kunde Vollkaufmann, so wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag Bonn als Gerichtsstand vereinbart.

Rechtshinweis

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